Domainrecht: Frage zu Prioritätsprinzip bei Gattungsbegriffen
Fall: Es geht um eine Domain, die ich mir als Freiberufler gesichert habe (www.video-recorder-24.de - Name geändert) und mir nun die Frage stelle, ob mich der Besitzer der Domain www.video-recorder.de dafür abmahnen und die Freigabe der Domain erzwingen kann. Da es sich für mich um einen Gattungsbegriff (echte Domains sind vergleichbar) handelt, vermute ich, dass das Marken- und Urheberrecht hier nicht greifen würden und das Prioritätsprinzip gilt. ... Ist das rechtlich sicher was ich tue oder muss ich hier aufpassen, dass ich keine Abmahnung erhalte ?