Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit unserem im Aug. 2015 erworbenen Reiheneckhaus sind folgende 2 Sachverhalte aufgetaucht, für welche wir eine erste rechtliche Beratung erfragen. 1) Zwischen unserem Reiheneckhaus und dem angrenzenden Mittelhaus haben wir im Okt. 2015 einen Maschendrahtzaun mit Heckenbepflanzung errichtet, in einer Gesamtbreite von 60cm, stellte sich nach eingehender Prüfung der Bauunterlagen heraus, dass sich davon 18cm auf dem Grundstück des Mittelhauses befinden. ... Nach dem Verkauf des Mittelhauses an einen Folgeeigentümer durch die Wohnungsbaugesellschaft im Mai 2016, sind wir uns nicht sicher ob dadurch bereits eine stillschweigende Duldung der Folgeeigentümer erreicht ist ohne dass weitere Schritte zu unternehmen sind.