Hallo, ich habe eine Immobilie erworben und dem Verkäufer im notariellen Kaufvertrag ein 2,5 Jahre währendes kostenloses Wohnrecht eingeräumt. Weiterhin habe ich mich verpflichtet, dem Verkäufer im Anschluss an das Wohnrecht einen unbefristeten Mietvertrag für diese Immobilie anzubieten ohne konkrete Bedingungen wie die Miethöhe, Garagennutzung, Winterdienst oder Ähnliches zu beschreiben.
Da mich der Verkäufer mittlerweile mit reichlich Anwaltspost und einer (erfolglos verlaufenen) Klage verärgert hat, ist bei mir das für ein Mietverhältnis notwendige Vertrauen verloren gegangen.
Das Wohnrecht läuft demnächst ab, der Verkäufer möchte nicht aus der Immobilie ausziehen.
Frage: muss ich den Mietvertrag jetzt immer noch anbieten, obwohl ein fortdauernder Rechtsstreit über "alle möglichen Themen" zu erwarten ist? Wenn ja: gibt es für die Vertragsgestaltung vielleicht eine Schlichtungsstelle?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Leider müssen Sie ihm in der Tat einen Mietvertrag anbieten, da der Vertrag das so vorsieht. Zwar könnten Sie den Mietvertrag dann sofort wieder wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis kündigen, allerdings müßten Sie die Zerrüttung beweisen. Reichlich Anwaltspost und eine erfolglose Klage reichen da zumeist nicht aus.
Eine Schlichtungsstelle gibt es nicht. Wenn der Kaufvertrag keine Details für den Mietvertrag vorsieht, schulden Sie ihm einen Vertrag gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu der ortsüblichen Miete. Wenn es da zu einem Streit bezüglich der Details kommt, kann die Gegenseite das vor Gericht zerren.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.