Guten Tag, meine Frage betrifft den folgenden Fall: Wir haben eine Immobilie (EFH) geerbt in deren Grundbuch noch bis 2028 ein Vorkaufsrecht durch das Land Berlin vermerkt ist, wobei im Verkaufsfall seitens des Landes lediglich der halbe Bodenrichtwert fuers Grundstueck gezahlt wird (Folge des "Modrow-Gesetzes"). Nun haben wir allerdings eine Mietpartei gefunden (im Freundeskreis, was die Sache zumindest zwischenmenschlich einfacher macht) die das Haus idealerweise kaufen wuerde, derzeit aber aufgrund Vorkaufsrecht nur als Mieter im Haus ist. ... Prinzipiell waere die Sache einfach: nach Ablauf des Vorkaufsrechts einfach die bis dahin gezahlten Mieteinnahmen vom Kaufpreis runterrechnen, aber ob&wie sich das fuer beide Parteien verbindlich festlegen laesst (was passiert wenn der Mieter auszieht, wie kann der Mieter abgesichert werden dass der Vermieter nach Ablauf Vorkaufsrecht auch wirklich nur den entsprechenden Preis fuers Haus haben will - die Grundstuecke in der Nachbarschaft duerften dann wesentlich teurer sein... etc.) ist uns eben nicht klar.