Vorrangsvorbehalt für Grundpfandrechte
vom 28.7.2012
47 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Hallo, ich bin auf einen Grundbucheintrag in Abt. II gestoßen, der mich etwas ratlos zurücklässt, von dem ich aber hoffe, dass ihn mir jemand ins "Deutsche2 übersetzen kann... Der Grundbucheintrag lautet wie folgt: Grunddienstbarkeit (Grenzbebauungsrecht) zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Flur 1, Flurstück 298/1 (eingetragen in Blatt 2002).