Fälligkeit Courtage, Vermietung und späterer Kauf
vom 5.1.2020
für 73 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Es kam zu einem Besichtigungstermin, bei dem der Makler angab, dass der Auftraggeber nun doch unter allen Umständen verkaufen und nicht vermieten wolle. ... Da mir das Objekt sehr gefiel und ich den Verkauf an eine andere Person fürchtete, beauftragte ich den Makler, meine Kaufabsicht mitzuteilen. ... Überraschenderweise räumte der Makler daraufhin ein, dass es auch dem Besitzer nun zu schnell ginge und er gar nicht mehr verkaufen wolle.