Hauskauf - Regelung das Verkäufer auch auszieht
vom 20.11.2020
für 68 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Wir beabsichtigen ein Haus zur Eigennutzung zu kaufen, in dem zur Zeit ein Mann mit seiner dauerhaft schwerstpflegebedürftigen Frau wohnt. Der Verkäufer würde gerne in die Stadt ziehen und möchte gerne -aufgrund der besonderen Situation und dem Aufwand für den Umzug- einen Auszugstermin bis spätestens 10 Monate nach Vertragsschluss fixieren. ... Sollte der Verkäufer -wider Erwarten- nicht nach Ablauf der 10 Monate ausziehen, welche Möglichkeiten habe ich, insbes. unter Berücksichtigung der besonderen Situation der pflegebedürftigen Frau?