Maklercourtage/Vorkenntnis
vom 19.5.2020
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Da wir Interesse daran hatten den rückwärtigen Teil unseres Grundstückes evtl. ebenfalls an diesen Bauträger zu verkaufen habe ich dann im Sommer 2019 versucht Kontakt zu meinem (ehemaligen) Nachbarn aufzunehmen, um bei ihm den Kontakt zu dem neuen Eigentümer zu erfragen, was aber zunächst wegen dessen urlaubsbedingter Abwesenheit nicht möglich gewesen ist. Kurz darauf teilte uns ein entfernter Bekannter mit (er ist Makler) der Bauträger , welcher das Nachbargrundstück erworben hatte würde sich auch für unser Grundstück interessieren, und ob wir uns evtl. vorstellen könnten zu verkaufen. Dies haben wir dann zunächst mit dem Hinweis darauf verneint, dass wir allenfalls den rückwärtigen (unbebauten) Bereich, keinesfalls aber das gesamte Grundstück mit dem Haus verkaufen würden.