Arglistige Täuschung beim Hauskauf Wassereinbruch
vom 10.12.2015
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Nachdem ich nun als Hobby Handwerker aus Zugzwang die Fallrohre wieder gangbar gemacht habe und die Kellerwände vom bröselig gewordenen Putz befreit, getrocknet und wieder angeputzt habe bat ich den Verkäufer um Beteiligung an den entstandenen Kosten von 2000 € und um eventuelle Beteiligung an Abdichtung der Außenwände.