Als Entschädigung dafür, dass wir als neue Eigentümer die Immobilie nicht nutzen können, erhalten wir vom aktuellen Eigentümer eine monatliche Ausgleichszahlung (bewusst keine "Miete") bis zu seinem Auszug. Unsere Fragen: 1) Wer muss die anfallenden immobilienbezogenen Betriebskosten (Strom, Gas, Wasser, Gebäudeversicherungen, Müll, Grundsteuer, etc.) für den Übergangszeitraum zahlen (unter der Annahme, dass die jeweiligen Verträge unverändert bleiben). Der bisherige oder der neue Eigentümer?