Der Verkäufer haftet auch nicht für die Freiheit des Grundstückes von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes. ... Der Verkäufer verpflichtet sich erforderliche Instandhaltungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen auf eigene Kosten bis zum 30.11.2022 Grundlage für den vorstehend vereinbarten Gewährleistungs- ausschluss ist es, dass sich der Zustand des Kaufgegenstandes, wie er sich bei der Besichtigung durch den Käufer dargestellt hat, bis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs nicht mehr negativ verändert. Die Behebung von Mängeln, die nachweislich nach der Besichtigung und vor Besitzübergang entstanden sind, insbesondere die Vornahme von notwendig gewordenen Erhaltungsreparaturen, hat der Verkäufer unabhängig von einem etwaigen Verschulden auf seine Kosten bis zum Besitzübergang vornehmen zu lassen.