Änderung des Verhältnisses nach Kaufvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin, Ich möchte folgenden Sachverhalt beschreiben und um Ihre Beurteilung bitten: Familie A (Käufer) hat vor 12 Tagen einen Notarvertrag für den Kauf einer Wohnung bei der Familie B (Verkäufer) unterschrieben. ... Vereinbart wurde, dass die Familie B bis 31.03.2018, ggf. auch früher, auszieht, da sie selbst eine andere Wohnung oder Haus sucht und kaufen möchte. 12 Tage später meldet sich die Familie B, dass sie eine Immobilie gefunden hat, allerdings scheitert es an der Finanzierung, da die Bank zuerst den Verkauf der Wohnung abgewickelt sehen will, erst dann wäre der Kauf der anderen Wohnung für Familie B möglich.