Wer trägt Anschlussgebühren nach Immobilienverkauf?
vom 12.5.2009
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Anwältinnen und Anwälte, ich habe im Dezember 2008 eine Immobilie mit Grundstück verkauft und gestern zu diesem Grundstück einen Bescheid zur Zahlung einer Anschlussgebühr erhalten "Bescheid über die Erhebung des Beitrages für den Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitungsanlage". ... Unter einmalige Erschließungsbeiträge sind zwei Punkte aufgeführt: a: Beiträge für Anlagen im öffentlichen Straßenraum: Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche öffentlich-rechtliche Erschließungsbeiträge im weitesten Sinne und Sanierungsausgleichsbeiträge, dass diese vom Verkäufer endgültig zu tragen sind, soweit darüber bis zum Ablauf des heutigen Tages dem Verkäufer Leistungsbescheide zugestellt bzw. ... Forderungen aus künftig zugestellten Bescheiden hat der Käufer zu tragen..." b: grundstücksseitige Kosten und Gebühren: Der Verkäufer trägt die Anschlusskosten und -gebühren sowei etwaigen Baukostenzuschüsse der Versorgungsträger, soweit sie für die Versorgung des Kaufgegenstandes in seinem heutigen, dem Käufer bekannten Zustand erforderlich sind.