Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 25 Jahren haben meine Eltern eine Eigentumswohnung/Haus mit Gartenanteil erworben.In diesem Ojekt befinden sich noch zwei weitere Wohnungen/Häuser mit Gartenanteil. Es gibt zwei Gemeinschaftseinfahrten, eine für Haus C.Eine Einfahrt für Haus A und B.Am Ende der Einfahrt B,waren zwei Stellplätze geplant, wobei meine Eltern nicht wollten das vor ihrem Anteil ein Fremd-PKW (geplant für Haus A) steht.So kam es,dass sie erst kauften,als die Baufirma einen Stellplatz wegnahmen (dies auch in der Kaufurkunde zeichnerisch darfstellten).Somit gab es nur noch den eigenen Stellplatz, den aber meine Eltern nicht nutzten, da sie kein Auto hatten.Nun bin ich in dieses Haus gezogen (Haus B).Zwischenzeitlich hat auch der Besitzer des Hauses A gewechselt.Dieser erfuhr ers durch uns, dass es diesen Stellplatz gibt! In der Kaufurkunde meiner Mutter (Notariell beglaubigt,befindet sich oben erwähnte Zeichnung).Der jetzige Käufer von Haus A erhielt vom Vorbesitzer nur eine Kopie der "Erstzeichnung" mit zwei Stellplätzen.Die Originalurkunde sei verloren gegangen.Im Grundbuch findet sich auch nur die "Erstzeichnung".Nun möchte ich gerne vorhandenen Stellplatz nutzen, dies verweigert mir jedoch Hauseigentümer A, mit der Auskunft, was im Grundbuch steht ist Recht und bei ihm fährt kein Auto lang!