Grundschuld / Löschungsbewilligung - Verjährung einer Sicherungshypothek
vom 27.1.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Im Grundbuch befindet sich u.a. folgender Eintrag in Abschnitt III: (1) Grundbucheintrag ------------------------ [x] Deutsche Mark Sicherungshypothek bestehend aus [y] Deutsche Mark Hauptsumme nebst 10 v.H. ... [A] im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am x.x.1967. (2) weiterer Sachverhalt ------------------------ Für diesen Eintrag im Grundbuch gilt es nun, eine Löschungsbewilligung zu erhalten.