Auch habe ich per Telefon versucht meinen Fall dem Beitragsservice zu schildern, und die abweichenden Beträge der einzelnen Zahlungsaufforderungen zu hinterfragen. (01.12.`13=1.759,88€ / 12.02.`14=1.699,10€ / 04.04.`14=1.650,65€ / 01.06.`14=1.704,21€ 26.08.`14=1.738,81€) ...leider wurden all meine Anfragen lediglich mit neuen, abweichenden Zahlungsaufforderungen "beantwortet". ... c) Empfehlen sie einer Zwangsvollstrekung vorzubeugen indem ich "diese Kröte schlucke", und den geforderten Betrag zahle, oder kann ich mich rechtlich gegen derlei Willkür erwehren ?