Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Zahlungssystem von Sumup funktioniert so, dass der Händler sein Geld sofort bekommt; das Unternehmen zahlt also den Kaufpreis an den Händler aus, auch wenn bei Ihnen die Lastschrift zurückgeht.
Mit dem erfolglosen Zahlungsversuch per EC-Karte waren Sie im Verzug, Sie sind deshalb leider verpflichtet, die Inkassokosten als Verzugsschaden zu ersetzen.
Zu den von Ihnen angesprochenen Positionen:
Die Bank berechnet sowohl Ihnen als auch dem Händler Kosten für die Rückgabe der Lastschrift. Die 8 € dürfen damit, wenn sie entstanden sind, Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Die Kosten gem. 7002 VV RVG ist eine Auslagenpauschale, die mit 20 % der Inkassokosten pauschal berechnet werden darf.
Die Ermittlungskosten sind vermutlich für die Ermittlung Ihrer Anschrift. Ob diese in der geltend gemachten Höhe angefallen sind, kann ich nicht überprüfen. Alle anderen Positionen sind jedoch gerechtfertigt.
Ich kann Ihnen zu meinem Bedauern daher nur empfehlen, den Betrag zu zahlen. Wenn das Inkassounternehmen die gerichtliche Geltendmachung betreibt, wird es für Sie deutlich teurer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-