Parkgebühren ohne Mahnung durch Inkassobüro rechtmäßig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Leider habe ich das damals wahrscheinlich übersehen, habe jedoch NIE eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten, denn dann hätte ich diesen kleinen Betrag doch sofort bezahlt.Jetzt sind aus den 4,00€ mit Zinsen(0,63 €) Gläubigerauslagen(26,00 €) Inkassovergütung (45,00 €) Auslagenpauschale (9,00) 84,63 € geworden.