Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn der streitgegenständliche Vertrag nie zustandekam, besteht keine gegen Sie gerichtete Forderung. Sie sollten der Zahlungsaufforderung des Inkassobüros keinesfalls Folge leisten. Möglicherweise handelt es sich bei dem Inkassobüro um ein unserlöses Unternhemen oder der Auftraggeber, die Firma aus Dubai, handelt betrügerisch.
Es kommt immer wieder vor, dass solche (tatsächlich nicht bestehenden) Forderungen durch Inkassobüros mit Nachdruck geltend gemacht werden. Sie können daher damit rechnen, dass Sie weitere Schreiben des Inkassobüros erhalten werden und dass der darin geltend gemachte Betrag immer höher wird. Das verfolgt lediglich den Zweck, Leute in der Absicht einzuschüchtern, dass sie irgendwann freiwillig zahlen.
Zahlen Sie jedoch nicht, wird weiter wahrscheinlich nichts geschehen. In einem Gerichtsverfahren müsste der Anspruchsteller nämlich beweisen, dass der Anspruch besteht. Ein solcher Beweis kann nicht erbracht werden. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden. Allenfalls ist an ein gerichtliches Mahnverfahren zu denken, in dem man eine solche Forderung ohne Beweismittel durchsetzen kann. Sie würden dann einen sog. Mahnbescheid erhalten. Ganz wichtig ist, dass Sie dagegen Widerspruch einlegen, was innerhalb einer Frist von 2 Wochen möglich ist. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass es so weit kommt.
Der wichtigste Rat lautet daher: Bloß nicht zahlen! Erst wenn falls ein Mahnbescheid ergeht, sollten Sie sich dagegen verteidigen.
Ob Sie darüber hinaus Strafanzeige oder Strafantrag stellen, bleibt Ihnen überlassen. Ich halte es für sehr sinnvoll, da nur so die Möglichkeit besteht, dass solche Vorgehensweisen geahndet werden. Allerdings werden Ermittlungsverfahren in ähnlichen Fällen häufig eingestellt, weil es sehr schwer ist, die betrügerische Absicht nachzuweisen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.