Eigenbedarfskündigung rechtmäßig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Der Wortlaut der Kündigung lautet wie folgt:" Hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag aufgrund von Eigenbedarf zum 31.01.2012." Wir hatten der Vermieterin vor etwa 2 Wochen das Angebot gemacht, die Wohnung zu kaufen, da wir uns derzeit sowieso mit dem ernsthaften Gedanken tragen, eine eigene Immobilie zu erwerben.