Renovierungsklauseln Mietvertrag
vom 15.11.2016
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Die Erbengemeinschaft als Eigentümer der Mehrfamilienhauses hat während des gesamten bisherigen Mietverhältnisses ein primäres Interesse an der Vereinnahmung der Monatsmieten, Substanzerhalt war deutlich nebensächlich. ... Der Mietvertrag enthält nach unserer Einschätzung zwei relevante Paragrafen: § 7 Schönheitsreparaturen / Bagatellschäden Vom Mieter sind nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung Schönheitsreparaturen auszuführen (1) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. ... Dem Wohnungsunternehmen steht dieses Recht nicht zu, wenn der Mieter an der Mitnahme ein berechtigtes Interesse hat. (3) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die nach § 7, Abs. 1, fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. (4) Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne von § 7 Abs. 1,so hat der Mieter an den Vermieter einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist.