Kündigung einer Mietwohnung vor Einzug
vom 8.1.2010
45 €
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Im November/Dezember 2009 habe ich mit einer Mietinteressentin einen Mietvertrag über eine 2-Zimmerwohnung zum 1.2.2010 abgeschlossen. Kann ich diesen Vertrag rückgängig machen, ohne dass Schadensersatzforderungen gegen mich erhoben werden können? Hintergrund ist, dass die zukünftige Mieterin immer neue Forderungen zur Mietsache stellt und zu keinen Kompromissen bereit ist: Laut Mietvertrag wurde die Nutzung eines Teils des Gartens (ca. 100qm) ohne nähere Lokalisation vereinbart, jetzt besteht die Mieterin darauf, einen weitaus größeren Teil des Gartens, sowie einen ca. 10qm großen Raum im Gartenhaus kostenlos überlassen zu bekommen.