Kündigungssperrfrist Eigenbedarf
vom 27.4.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Der neue Eigentümer möchte uns nun wegen Eigenbedarf kündigen haben wir hier in diesem Fall ein Anrecht auf Paragraph 577 A des BGB oder gilt hier nur eine Kündigungsfrist von sechs Monaten?