Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Eine von Ihnen angestrebte Formulierung gibt es nicht, da jeder Anwalt, der sein Geld wert ist, gegen eine solche Kündigung vorgehen würde. Als Grund reicht es völlig aus, wenn Sie Eigenbedarf für sich selber anmelden. Die Sozialklausel können Sie nicht durch Formulierungen aushebeln.
Es ist korrekt, dass er die zweite fristlose Kündigung nicht mehr anfechten kann.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: http://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sie haben mich allerdings falsch verstanden.
Ich suche nach keiner "Formulierung" wie Sie es beschreiben,
sondern wollte nur wissen, wie ich meinen Grund am besten beschreiben soll. Da mir gesagt wurde, eine genaue Beschreibung ist viel besser, da dadurch der Mieter auch weiß, dass ich es ernst meine und auch selber einziehen möchte. Aber ok, dann lasse ich es sein.
Darf ich noch eine weitere Frage stellen?
Stimmt es, dass die Kaution "wie" Miete behandelt wird?
Sprich, wenn ich einverstanden bin seine Mietschulden durch die Kaution auszugleichen, kann ich die Kaution ja nochmal einfordern. Zahlt er sie nicht, gilt es auch als 2 x Mietschulden und könnte ihn alleine deswegen fristlos kündigen?
Ich könnte ihm auch so kündigen, aber ich möchte ihm noch eine Chance geben.
Vielen dank!
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, eine Kaution wird nicht wie Miete behandelt, allerdings können Sie und der Mieter vereinbaren, die Kaution für die Mietzahlung zu verwenden. Es gibt keine Urteile über eine anschließende Kündigung wegen fehlender Kautionszahlung, allerdings ist zu erwarten, dass die stets mieterfreundlichen Gerichte eine entsprechende Kündigung nicht akzeptieren werden, da Sie ja von sich aus die Aufrechnung der Kaution angenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt