Verbale Mietzusage, Kündigungsfristen, Wohngelegenheit zur Untermiete
vom 24.8.2015
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ihre rechtliche Beratung in folgendem Fall: Ich bin vor kurzer Zeit (März diesen Jahres) als Untermieterin in eine Wohnung gezogen. Mir wurde zuletzt (Anfang bis Mitte Juli diesen Jahres) von der Vermieterin verbal zugesagt, dass ich die Wohngelegenheit bis Ende des Jahres 2015 behalten könne. Nur kurze Zeit später (Ende Juli) wurde mir dann gesagt, dass ich bis 31.08 dieses Jahr ausziehen muss.