Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage richtet sich an die Gültigkeit einer bestimmten Klausel in meinem Mietvertrag " Erhaltung der Mietsache " und deren Zusatzvereinbarungen. ... Er hat auch die Kosten für die jähr1iche Überprüfung der Gas- und Warrnwassergeräte sowie einer Etagenheizung durch einen Fachmann zu tragen. ... Er hat auch die Kosten für die jährliche Überprüfung der Gas und Warrnwassergeräte, sowie der Etagenheizung durch einen Fachmann zu tragen. 2.Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, ( Tünchen von Wänden und Decken, Fensterrrüren, Heizkörpern und Fußböden, Versorgungs leitungen, Einbaumöbel etc.) innen lackieren bzw. lasieren in Küchen, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, in Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen,.wie Garagen und Keller alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen.