Gewerbemietvertrag Eigentümerwechsel Mietmängel und Auslagenersatz
vom 21.12.2023
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Die Mietzahlungen für diese beiden Einheiten wurden fortan nicht mehr geleistet und die Apartements auch nicht mehr benutzt, das wurde mit dem Vermieter so vereinbart. ... Die Vermieter wurden über die Mietmängel schriftlich in Kenntnis gesetzt, einige Mängel haben wir selbst beheben lassen, andere bestehen noch, der Vermieter hat sich kurzgesagt nicht darum gekümmert. ... Es stellt sich jetzt die Frage, ob ich den Schadensersatz aus der leerstehenden Wohnung und meine Auslagen für die Reparaturen gegenüber dem neuen Eigentümer geltend machen kann und ich wüsste auch gerne, ob für die beiden versiegelten Wohnungen ein Schadensanspruch begründet werden kann und gegen wen, z.B. wegen entgangenem Gewinn o.ä.