Androhung fristlose Kündigung
vom 11.2.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Im laufe der getrigen Woche (05.02.) habe ich von meinem Vermieter die Androhung der fristlosen, ggf. ordentlichen Kündigung erhalten, wenn ich nicht bis zum 28.02.2013 1814,15 € überweise. ... Worauf ich wiederum erwiederte, das ich weder an einer ordentlichen noch in naher Zukunft einer Kündigung des Mietverhältnisses, was seit über 8 Jahren besteht interessiert bin. Da hier auch wiederum weitere Kosten auf mich zu kämen, Makler, Renovierung und Umzugsunternehmen, möglicher Weise Gerichtskosten, Mahnbescheid (dadurch wiederum Bonitätsproblem, kündigung Dispo Visa Karten) etc pp.