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404 Ergebnisse für küche tapete

Verdreckte Wohnung bei Auszug nach zwei Jahren Mietzeit erhalten
vom 1.5.2014 50 € Historischer Preis
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Sämtliche Wände, die bei Einzug neu von mir gestrichen waren, sind in einem furchtbaren Zustand, teilweise beschmiert vom Kind (bekritzelt), Farbflecken daran, überall verdreckt die Wände, schwarzer großer Strich entlang der Wand in Küche, Löcher nicht verkittet, teilweise nur laienhaft in Küche, nichts geputzt, nicht mal die Wohnung gekehrt, obwohl im Mietvertrag geputzt steht. ... Zwei Terrassen total verdreckt, waren mit Druckstrahler abgestrahlt, hell und sauber bei Übergabe, Fliesen in Küche verdreckt, auch der Fliesenboden in Küche, es wurde wie geschildert, nicht mal gekehrt. Tapeten an Ecken teilweise abgestossen, keine Tapete mehr dran.
Fristsetzung unrealistisch! Überhöhte Mietminderung?
vom 4.2.2008 84 € Historischer Preis
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Guten Tag von dem Anwalt meiner Problemmieter habe ich am 1.2.08 ein Schreiben erhalten (datiert vom 31.1.08), in dem ich aufgefordert werde bis zum 2.2.08 einen entstandenen Schimmelbefall am Kamin in der Küche meiner Mieter fachgerecht beseitigen zu lassen. ... Bei der Besichtigung im August haben wir festgestellt, dass die Tapete am Kamin in der Küche leicht feucht war. ... Schließlich ist nicht die ganze Küche befallen.
Renovierung / Wohnungsübergabe
vom 6.7.2010 20 € Historischer Preis
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zum Mietvertrag: Standart Mietvertrag Ausgabe 2007 Herausgabe vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- & Immobilienunternehmen e.V. 2 ZimmerWohnung 40m² Mietereinzug am 01.01.2007 Übergabezustand: - alle Räume wurden neu mit Raufaser tapeziert und neutral gestrichen - Bad wurde neu gefliest Übergabeprotokoll erfolgte mit zwei Zeugen Mieterauszug am 30.06.2010 Rückgabezustand:- Raufasertapeten (Flur, Bad) mit dunkelrot und ocker gestrichen - Raufasertapete Küche und Wohnzimmer mit Strukturtapete überklebt und weiß gestrichen. - die Fliesen im Bad wurden durch ca. 13 Bohrlöcher beschädigt.
Schönheitsreparaturen...
vom 2.5.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. – in Küchen, Bädern und Duschen in der Regel alle 3 Jahre, – in Wohn- Ess- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre, – in allen anderen Räumen sowie Lackanstriche an Fenstern, Türen und Heizkörpern in der Regel alle 7 Jahre) § 20 - Rückgabe der Mietsache 1.
Miet-Whg. renoviert übernommen: Muss bei Auszug nach 5 Jahren renoviert werden?
vom 5.7.2022 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Gerne möchte ich fragen, ob ich die Miet-Wohnung, die ich 01.07.2017 renoviert übernommen habe nun bei Auszug nach 5 Jahren (Auszug am 31.07.22) auch komplett renoviert zurückgeben muss oder nicht renovieren muss oder nur Badezimmer und Küche streichen soll (siehe Zeitfolgen in Paragraph 4c des Mietvertrages)? ... Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden. c) Der Zeitpunkt zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung, frühestens jedoch seit Mietbeginn und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - fünf Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten - acht Jahre, alle übrigen Räume zehn Jahre). Je nach Abnutzungsgrad verlängern oder verkürzen sich die genannten Zeitfolgen. d) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war.
Renovierung, Renovierung bei Auszug
vom 16.6.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Absatz in unserem Mietvertrag: §9, Absatz 2: Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern, und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Dabei sind Wände und Decken mit hochwertiger waschfester Innenraumfarbe deckend weiß zu streichen; etwa angebrachte Tapeten sind fachgerecht zu entfernen, Dübellöcher oder sonstige Beschädigungen an Wänden und Decken sind fachgerecht vorher zu verschließen und soweit erforderlich nachzuspachteln.
Auszug / Renovierung / 8 Jahre Mietzeit
vom 17.3.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Aus unserer Vermutung heraus, wird an den Tapeten keine Farbe mehr halten, was wir dem Vermieter mitgeteilt haben. Dieser verlangt nun das wir die Tapeten dann herunterreißen müssen und dann streichen sollen. ... Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (2) Der Mieter ist verplfichtet, die Schönheitsreperaturen in Küchen,Bädern und DUschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen.
Wohnung nur räumen, nicht renovieren?
vom 19.6.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
"alle drei Jahre: Küchen, Bäder und Duschen" usw. ... Zustand:) - "ordnungsgemäß renoviert - bei Auszug sind die Tapeten zu entfernen. - je nach Bedürftigkeit die Türen zu streichen." Nach unseren Informationen kann das Entfernen der Tapeten nicht gefordert werden.
Schönheitsreparaturen / Abgeltungsregelung
vom 3.2.2015 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Verpflichtung besteht in der Regel spätestens, wenn für Küche, Bad und WC 3 Jahre, für alle sonstigen Räume 5 Jahre seit Vertragsbeginn oder einer späteren Herrichtung der betreffenden Räume verstrichen sind. ... Entfernen alter Tapeten, Tapezieren, Anstreichen von Decken und Wänden, der Versorgungsleitungen, der Heizkörper und sonstiger Geräte des Holzwerkes innerhalb des Wohnbereichs..." 2) Schönheitsreparaturen bei Vertragsende: "...Für Schönheitsreparaturen, die bei Vertragsende noch nicht fällig sind, hat der Mieter von den aus dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malerfachgeschäftes ersichtlichen Kosten als Abgeltung der aufgrund der Abnutzung der Wohnung durch ihn erforderlichen Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen seit Vertragsbeginn oder einer späteren fachgerechten Vornahme länger zurückliegen als...Küche/Bad/WC 7Monate=20%...34 Monate=90%...bei allen anderen Räumen 12 Monate=20%...54Monate=90%.
Starre Klausel bei Schönheitsreparaturen?
vom 11.4.2011 45 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Weiter in der Anlage: Ansonsten sind die Schönheitsreparaturen seitens des Mieters ab Mietbeginn in einem Turnus von durchschnittlich folgenden Zeiträumen durchzuführen oder bei Beendigung des Mietverhältnisses Küchen alle 3 Jahre Bad alle 3 Jahre Wohn- und Schlafr. alle 5 Jahre Fluren, Dielen und Gäste WC alle 5 Jahre sonst.
Probleme beim Einzug in die neue Wohnung
vom 12.7.2020 für 35 €
Die Tapete über dieser Leiste hat Auswölbungen. ... Wenn dieser neu verlegt wird, müssten wir die ganze Küche wieder ausbauen. ... Nicht nur das wir die Küche wieder ausbauen, und einbauen müssten.
Renovierung bei Auszug nach 1,5 Jahren??
vom 1.2.2014 60 € Historischer Preis
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Muss ich tatsächlich seine eigenen vier Jahre alten (nicht mehr ganz so weißen) Tapeten im Wohnzimmer entfernen bzw. renovieren? ... Dass aber rote und blaue Tapeten in Diele und SZ waren bei meinem Einzug, dafür habe ich Zeugen (Freunde, die mit mir die Wände gestrichen haben). ... Muss ich die Tapete dahinter erneuern bzw. streichen (habe damals um den mit Schrauben befestigten Kleiderschrank weiß "herumgestrichen", dahinter ist noch die alte rote Tapete vom Vermieter).
Schönheitsreparaturen: Klauseln wirksam oder unwirksam?
vom 11.11.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Privat: Übernahme der Küche (-> Computer/Schreibmaschine) § 18 Schönheitsreparaturen 1. ... Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig: a) in Küchen oder Kochnischen, Bädern und Duschen
 alle 5 Jahre b) in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten
 alle 8 Jahre c) in sonstigen Räumen wie zum Beispiel Boden, Keller und Abstellräumenalle 10 Jahre Je nach Renovierungsbedarf können die Fristen länger oder kürzer sein.
Wohnung bei Auszug komplett streichen?
vom 2.5.2010 40 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Wir haben Arbeitszimmer, Wohnzimmer und Küche teilweise gestrichen und sind beide Raucher. ... Tapeten, Raufaser und ähnliche Beläge dürfen nicht übergeklebt werden. ... Schuldet der Mieter bei Mietende Schönheitsreparaturen, hat er die farbliche Gestaltung so auszuwählen, dass sie für einen möglichst großen Mieterkreis akzeptabel ist, d.h. helle und dezente Anstiche mit nicht füllender Dispersionsfarbe und Tapeten zu verwenden. 3.Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit nach Ablauf der folgenden Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzen Schönheitsreparatur auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle3 Jahre In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle5 Jahre In anderen Räumen (Keller, Abstell, Hobbyraum) alle7 Jahre Von den genannten Fristen kann während der Mietzeit abgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert. […] § 29 Sonstige Vereinbarungen Die Wohnung wird im guten bewohnbaren Zustand übergeben.
Renovierung bei Auszug
vom 4.2.2010 30 € Historischer Preis
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Die maßgeblichen Regelungen im Mietvertrag (Herausgeber: Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Niederrhein e.V.) sind wie folgt: § 11 1.Die Mieträume werden wie folgt übernommen: 1.1komplett renoviert 2.Der Mieter verpflichtet sich, Schönheitsreparaturen für Küche, Bad, Duschraum alle drei Jahre, für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräume innerhalb der Wohnung alle sieben Jahre vorzunehmen. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass die alten Tapeten entfernt werden 2.2Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichte, die anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages einer Fachfirma an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Küchen, Bäder und Duschen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen seit Mietbeginn bzw. während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33% der erforderlichen Kosten gemäß des Kostenvoranschlages der Fachfirma: liegen sie länger als 2 Jahre zurück, zahlt der Mieter 66% der Kosten. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass die alten Tapeten entfernt werden.
Schönheitsreparatur bei Auszug (tapezierfähiger Zustand)
vom 21.10.2005 15 € Historischer Preis
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Der einziehende Mieter ist verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen nach seinem Einzug die erforderlichen Schönheitsreparaturen in der Mietsache durchzuführen. (2) Erforderlich sind regelmäßig durchzuführende Schönheitsreparaturen, wenn diese letztmalig A) in Küchen, Bädern und Duschen vor 3 Jahren B) in Wohn-Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten vor 5 Jahren C) in anderen Nebenräumen vor 7 Jahren vorgenommen wurden. (3) Die Schönheitsreparaturen sind sach- und fachgerecht auszuführen. ... Ausserdem habe ich mit der Kündigungsbestätigung nochmal eine Anlage "Ausführungsbestimmungen" bekommen. (1) Alle Tapeten an Decken und Wänden ... sind zu entfernen. (2) ... ... (4) Kann das Wohnungsunternehmen für Schönheitsreparaturen anteilig Geld aus meiner Kaution zurückbehalten (1,5 Jahre Mietzeit - Schönheitsreparaturen Küchen, Bäder, Duschen = 3 Jahre)?
Schönheitsreparaturen und Renovierungspflicht bei Auszug
vom 19.10.2009 48 € Historischer Preis
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Zugrunde liegt folgender Auszug aus dem Mietvertrag: § 14 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume . . . 4.a)Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, die Reinigung und Pflege der Böden mit einem geeigneten Pflegemittel, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Außentüre von innen sowie der Innentüren und Zargen, der Sockelleisten in den Mieträumen fachgerecht auszuführen.Die Fristen zur Durchführung der Arbeiten betragen im Allgemeinen: alle 5 Jahre in den Wohnräumen und dem Flur alle 3 Jahre in Küche und Bad b) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung nach Weisung des Vermieters in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben (siehe §14 4.a) des MV).Endet das Mietverhältnis und die oben aufgeführten Schönheitsreparationen sind nicht durchgeführt, so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter zu bezahlen.Der Mieter kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Kostenvoranschlags dem Vermieter ein vergleichbares Angebot einer zugelassenen Handwerksfirma mit einem niedrigeren Angebotspreis vorlegen soweit das Angebot mit Angebotsbindungsfrist von min. 2 Monaten und einer Ausführungszusage versehen ist.Die Kostenzahlung des Mieters errechnet sich dann nach dem Angebot des Mieters. ... Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück so zahlt der Mieter für die Schönheitsreparaturen in der Küche und Bad 33,3% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlags eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter;liegen sie länger als 2 Jahre zurück 66,6%, länger als 3 Jahre 100%. Dem Mieter steht es frei die Schönheitsreparaturen zur Übergabe der Räume selbst durchzuführen/durchführen zu lassen und dadurch die Zahlungsverpflichtung abzuwenden. c) Zur Renovierung gehört: EIN DECKEND WEISSER ANSTRICH der Decken und Wände(soweit die Tapete beschädigt ist oder bereits zu oft überstrichen wurde, ist die Tapete zu entfernen und eine neue Tapete zu verkleben und deckend weiß zu überstreichen)....
Renovierungsplicht bei Wohnungsauszug
vom 24.6.2013 52 € Historischer Preis
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Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in den Mieträume in folgenden Zeitabständen erforderlich: In Küchen, in Bädern, in Duschanlagen alle 3 Jahre In Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre In sonstigen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 7 Jahre Schönheitsreparaturen sind nur dann durchzuführen, wenn nach Ablauf der genannten Fristen Renovierungsbedarf besteht. ... Sämtliche vorgenannten Arbeiten sind fachmännisch in neutralen, gedeckten Farben und Tapeten auszuführen.
Renovierung bei Auzug, was ist zu machen?
vom 5.2.2008 30 € Historischer Preis
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In gleicher Weise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußleisten durchzuführen Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad - 3 Jahre bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses, bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. ... Auch habe ich Feuchtigkeitsprobleme im Schlafzimmer, im Bad und in der Küche. Hier sind Stockflecken und Schimmelbildung auf der Tapete nicht im Mauerwerk.