Wer "haftet" für Abnutzung / Schäden am Parkett bei Auszug?
vom 8.3.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Wenn der Schaden nicht Zeitnah behoben werden kann, muss / soll ich dann weiter die Miete für die Wohnung bezahlen. ... Muss ich für als Mieter für den Boden "haften", ist das wirklich "mein Problem"? Wenn nicht, kann der Vermieter dann die Nachmiete in der Form "verzögern"?