Ummeldung Erstwohnsitz
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem: Seit 2002 bewohne ich eine Mietwohnung in Hamburg, diese war mein erster Wohnsitz. 2010 habe ich meinen Hauptwohnsitz weil ich eine eine WG gezogen bin, verlegt, habe aber die andere Wohnung behalten, so dass ich wohl einen Hauptwohnsitz als auch einen (unangemeldeten) Nebenwohnsitz hatte. ... Jetzt möchte ich aber, weil die WG sich auflöst wieder die 2002 bezogene Wohnung zu meinem Hauptwohnsitz machen. Allerdings stellt sich hier das Problem der Einzugsbestätigung durch den Vermieter (da ich ja aus dieser Wohnung streng genommen nicht ausgezogen bin).