Kündigung der Mietbürgschaft. Ich hatte 1995 die Mietbürgschaft für die Wohnung meiner Frau übernommen, von der ich 2001 geschieden wurde. Ich habe bis 2006 gearbeitet und bin seither Rentner.
Die Frist zur Zustimmung zur Mietanpassung wurde vom Vermieter auf den 31.12.2013 festgelegt. Ein Sonderkündigungsrecht wurde zum 31.12.2013 (Ausübung der Kündigung) zum 31.03.2014 (Wirksamwerden der Kündigung) eingeräumt. ... Ist diese Annahme korrekt und können wir mit Verweis auf diese falsche Frist unsere Zustimmung zur Mietanpassung verweigern und ein neues Mieterhöhungsverlangen - mit neuem Datum der Mietanpassung - verlangen. 2.
Im Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge vom 2.5.2005 gilt hiernach die kurze dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge.
Bei der Kündigung wurden wir beauflagt, die Räumlichkeiten deckend weiß zu streichen. ... Soweit mir bekannt ist,wurden die Fristen durch ein Bundesgerichtsurteil gekippt.
Wir haben den derzeitigen Mietern Ende Februar eine Kündigung wegen Eigenbedarf zukommen lassen. ... Nach Absprache haben wir die Kündigung jedoch erst mit einer Frist von 11 Monaten (Ende Januar statt Ende November) ausgesprochen. ... Ihrer Meinung nach reicht dies zu einem Widerspruch gegen unsere Kündigung und damit zu einer Fortführung des Mietverhältnisses mit uns aus.
Meine Vertragslaufzeit war 6 Monate, und verlängerte sich jeweils um weitere drei Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird. ... Ist mein Vertrag durch die Verlängerungsklausel gültig bzw. durch die letzten Besichtigungen mündlich erneuert worden bzw. durch die Kündigung v. 04.09.09 akzeptiert worden ?
Diese Kündigung erfolgt rein vorsorglich, ohne dass damit ein Mietverhältnis mit Ihnen anerkannt würde.Vorsorglich teile ich noch mit, dass auch der firma XXXXX GmbH gegenüber vom sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht Worden ist. ... Gibts da ein Frist, oder so was wie schutz für "frische Mütter"??
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 4 (in Worten) vier Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig" Den Mietvertrag haben wir bereits am 30.10.2008 geschlossen.
Nun ergeben sich folgende Fragen: Ist eine ordentliche Kündigung aufgrund des obigen Sachverhaltes gerechtfertigt? ... Wenn wir uns mit, wie ich meine, guten Beweisen und Argumenten gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen, wann soll das geschehen? ... Ignoriere ich in diesem Schriftverkehr den Sachverhalt der Kündigung?
Es handelt sich um einen Formularmietvertrag, dem unter dem Abschnitt "Mietzeit und Kündigung" folgende maschinenschriftliche Ergänzung hinzugefügt worden ist: "Die Mieter verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht auf die Dauer von sechs Jahren" Habe ich in dieser Situation die Möglichkeit zur Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Fristen?
Ich habe seit 01.11.2013 einen Untermietvertrag unterschrieben. Ich wohne hier mit "meiner" Vermieterin (selbst Mieterin) und Ihren zwei Kindern. Ich habe ein unmöbiliertes Zimmer.
Es geht um die Kündigung eines Mietvertrages für einen Garagenstellplatz. ... Der Vermieter hat die Kündigung am 06.06.2006 erhalten. ... Frage2: Ab wann ist die Kündigung wirksam?
Wir haben gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt und jetzt kommt die Räumungsklage. ... Besteht die Möglichkeit auf Grund der Schwangerschaft eine fristlose Kündigung von uns aus zu bewirken?
Eine sehr schnelle Antwort wird vorausgesetzt, da meines Wissens nach die Kündigung am 3. des Monats beim Mieter eingegangen sein muss. ... Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. ... Ich weise Sie darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können.
Guten Tag, Meine Schwiegermutter ist die Eigentümerin eines Zweifamilienhauses. Meine Schwiegermutter bewohnt eine Wohnung, und seit 51 Jahren ist die andere Wohnung durchgehend an ein weiteres Ehepaar vermietet. Diese Ehepaar bat vor einigen Tagen um Auflösung des Mietvertrages zum 1.6.2020, mit der Begründung dass die Wohnung nicht barrierefrei sei.
Ich weiß, dass eine Kündigung per Mail unzulässig ist. ... Mein Anwalt hat natürlich eine Frist bis zum 30.11.12 gesetzt, dass er dafür sorgt, dass ich aus den Krediten rauskomme. ... Nun meine Frage: Welche Frist mag jetzt wohl gemeint sein?
Wie sind grundsätzlich für mich die Möglichkeiten einer Kündigung bei Eigenbedarf in dem Fall, wenn sich schon ein Mieter in der gekauften Wohnung befinden sollte? ... Kommt es darauf an wie lange der Mieter schon in der Wohnung ist und wenn ja, wie sind die Fristen im einzelnen? ... Wenn es zu einem neuen Mietvertrag in der Wohnung kommen sollte, wie müsste ich den Mietvertrag verfassen um eine möglichst kurzfristige Kündigung zu ermöglichen?
Wenn ja, mit welcher Frist? ... 3) Müssten wir von uns aus gegen die Kündigung klagen oder können wir abwarten, bis die Käufer gegen uns auf Räumung klagen?