Ich wohne und arbeite in einer schuldenfreien, behinderungs-freundlichen Eigentumswohnung von 105 m2 , auf zwei Ebenen. Im Erdgeschoss bewohne ich 70 m2 ,mit zwei Zimmern und im unteren Souterrain, welches als Atelier ausgebaut worden ist, arbeite ich zum Teil freiberuflich. ( Ein großer Raum, kleiner Flur, integrierter Kellerraum, separater Eingang zu den gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen. ) Der gesamte Bereich im Souterrain ist im Kaufvertrag nicht als Wohnraum sondern als Kellerraum verzeichnet. ... Nun meine Frage: Besteht für mich die Möglichkeit, meine selbstgenutzte Eigentumswohnung unter diesen Umständen erhalten zu können, sollte ich gezwungener Maßen aufstockende soziale Leistungen in Anspruch nehmen müssen?