Wir besitzen ein Appartement in einer Ferienwohnanlage, die als WEG mit Teilungserklärung (TE) einzuordnen ist. ... In der Teilungserklärung und der Abrechnung existiert jedoch nur eine wirtschaftliche Gemeinschaft. ... Auszug aus der Teilungserklärung: §2: Sondereigentum: Sondereigentum sind die im §1 verzeichneten Wohnungen und Räume sowie die Einrichtungen und Anlagen, im Gebäude, soweit sich nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch, sondern nur einem Sondereigentum zu dienen bestimmt sind. §3: Gemeinschaftseigentum: Gemeinschaftliches Eigentum sind insbesondere: der Grund und Boden, das Treppenhaus mit Windfang und Aufzug, die Gemeinschaftsantennen, die im §2 vom Sondereigentum ausgenommenen Einrichtungen und Anlagen (Versorgungsanlagen, Abstell- und Fahrradräume).