Bei dieser Gelegenheit teilte mir meine Vermieterin mit, dass sechs Teilmieten offen wären und sie bereits per Rechtsanwalt die Kündigung bezüglich des Mietvertrages auf den Weg gebracht hat. ... Ich kontaktierte die Vermieterin, bestätigte entschuldigend ihre Aussage und sicherte ihr aufgrund des Versprechens meines Mitbewohners zu, dass die Mietaussenstände baldmöglichst beglichen werden, womit es mir gelungen ist die bereits eingeleitete Kündigung abzuwenden. ... Meine Frage lautet nun: Kann meine Vermieterin mir in der Endkonsequenz die Kündigung des Mietvertrages aussprechen, wenn ich unter Einbezug aller oben geschilderter Sachverhalte (u.a. auch aus Zahlungsunfähigkeit) die 6 offenen Teil-Mietaussenstände meines Mitbewohners a 392€ in Höhe von insgesamt 2352€ nicht begleiche, obwohl ich meinen Mietanteil nachweislich all die Jahre regelmässig gezahlt habe und die Nichtzahlung meines Mitbewohners in diesen sechs Monaten ohne meines Wissens hinter meinem Rücken erfolgte oder kann ich mich darauf berufen, dass sie die von meinem ehemaligen Mitbewohner verursachten offenen Aussenstände von diesem einklagen soll ?