Mietvertrag mit Mietzeit von bestimmter Dauer
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 02.01.09 einen Mietvertrag unterschrieben, wo uns der Vermieter zu 2 Jahren Mindestmietzeit verpflichtet hat mit der mündlichen Begründung, nicht ständig einen neuen Mieter suchen zu wollen. Eine weitere Begründung gem. § 575 BGB gibt es nicht. Der Mietvertrag läuft ab März 2009.