Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Grundsätzlich beendet die Auflösung der Firma bzw. der Gesellschaft nicht gleichzeitig das Mietverhältnis. Der Mietvertrag hat vielmehr weiterhin Bestand; in die Haftung genommen werden können, je nach Gesellschaftsform, die Gesellschafter, der Geschäftsführer, die Kommanditisten oder der Einzelkaufmann.
Das Mietverhältnis endet somit grundsätzlich erst mit dem nächsten Kündigungstermin, sofern eine entsprechende Kündigung erfolgt.
Es kann jedoch sein, dass dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht bzw. das Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht. Hierzu ist der Mietvertrag zu prüfen, ob sich aus diesem ein solches Recht ergibt.
Sie haben nicht die Pflicht, einen Nachmieter zu suchen. Jedoch können Sie aus dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet sein, zur Schadensminderung einen geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, wenn Ihnen ein solcher angeboten wird.
Das Vermieterpfandrecht sichert die Forderungen aus dem bisherigen Mietverhältnis und für Forderungen aus dem laufenden und dem folgenden Mietjahr ab. Da davon auszugehen ist, dass das Mietverhältnis bis zum 31.12.2010 besteht – wenn nicht einer der oben genannten Sonderfälle vorliegt -, sind somit auch die Mietforderungen bis zum 31.12.2010 abgesichert, solange die entsprechenden Gegenstände auch tatsächlich dem Vermieterpfandrecht unterliegen.
Dem Vermieterpfandrecht unterliegen grundsätzlich Sachen des Mieters, die der Pfändung unterliegen. Bei dem Maschinenpark wäre daher zu überprüfen, ob die Maschinen im Eigentum des Mieters stehen oder er hieran ein Anwartschaftsrecht hat.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)
Sehr geehrter Herr Bauer,
der Mieter beabsichtigt jetzt seine Maschinen
zu verkaufen und aus dem Erlös seine Mietschulden bei mir zu begleichen.Über kurz oder lang wird der Mieter gezwungen sein Insolvenz anzumelden. Kann der Insovenzverwalter die bezahlte Miete von mir zurückverlangen? Wenn ja,was muß ich tun um das zu verhindern. Das Vermieterpfandrecht habe ich noch nicht ausgesprochen.Den Mietvertrag möchte ich zum 31.06.10 auflösen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage stellt letztlich eine vollständig neue Frage mit einer neuen Thematik dar. Eine Antwort im Rahmen der hier geltend gemachten Nachfragefunktion kann somit nicht gegeben werden.
Anzumerken ist jedoch, daß es letztlich darauf ankommen wird, ob Sie durch die Mietzahlungen anderen Gläubigern gegenüber bevorzugt werden und natürlich auch, wie lange es dauert, bis tatsächlich die Insolvenz eintritt.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)