Räumung eines TG-Stellplatzes bei schweren Verstoß
vom 4.1.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Bei Abschluss des Mietvertrages, habe ich den Untermieter über die mögliche Nutzung aufgeklärt und mir auch die Nutzungsverordnung der Tiefgarage unterschreiben lassen. ... Wenn ich dem nicht nachkäme, müsste ich mit einer Kündigung meiner Wohnung rechnen. ... In meinem Untermietvertrag wird auf die Möglichkeit einer form- und fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug oder schweren Verstößen hingewiesen.