Verzug Nebenkostennachzahlung
11.12.2017 16:15 |
Preis: 60,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Hallo,
folgender Sachverhalt:
1.) Wir wurden 2015 neuer Eigentümer der Wohnung
2.) Die Nebenkostenabrechnung 2015 ergab für die Mieterin eine Nachzahlung von 1200€. Deswegen, weil Sie laut Mietvertrag nur 60€/Monat an Nebenkosten bezahlt hat. Für eine 75m² grosse Wohnung natürlich viel zu wenig.
3.) Die Kosten für den Gasverbrauch bzw. die Heizkosten 2015 wurden von der EON aber leider nur geschätzt und dies viel zu hoch, wie wir dann leider erst nach Fertigstellung der Abrechnung festgestellt haben.
4.) Wir haben die Nebenkostenvorauszahlung dann für die Mieterin ab 2016 auf monatlich 140€ erhöht bzw. vereinbart. Zusammen mit der Absprache, dass sie die 1200€ erstmal nicht bezahlt, da für die Nebenkostenabrechnung 2016 aufgrund von Punkt 3 eine Rückzahlung durch uns als Eigentümer absehbar war.
5.) So war es dann auch. Die Nebenkostenabrechnung 2016 ergab für die Mieterin eine Rückzahlung durch mich in Höhe von 400€.
6.) Im Juli 2017 habe ich ihr dann 800€ in Rechnung gestellt (Die 1200€-400€) mit der grosszügigen Zahlungsfrist von Anfang Dezember und der expliziten Bitte, sich an mich zu wenden, falls sie den Zahlungstermin nicht einhalten kann.
7.) Bis Anfang Dezember kam dann aber keine Überweisung. Worauf ich sie nochmal schriftlich um die Zahlung innerhalb 7 Werktagen gebeten habe. Auch darauf kam keine Reaktion, worauf ich sie dann persönlich angesprochen habe. Sie hat mir dann gesagt, sie kann das nicht bezahlen und geht zudem noch zum Anwalt. Das wiederum hat mich nun sauer gemacht, da ich ihr ja im Grunde bereits 16 Monate Zahlungsfrist gewährt habe und es gegen die Nebenkostenabrechnung 2015 von ihr ja keinen Widerspruch gegeben hat. Und der Widerspruch müsste ja innerhalb 12 Monate eingereicht werden. Sie ist also eh zu spät.
8.) Nach Prüfung der Kontoeingänge habe ich nun auch festgestellt, dass die Mieterin seit April 2017 zusätzlich wieder nur noch 100€ im Monat statt der vereinbarten 140€ Nebenkostenvorauszahlung bezahlt. Daher sind auch da noch ca. 360€ aufgelaufen, die sie zu wenig bezahlt hat. Sprich es wird für 2017 erneut zu einer Nachzahlung ihrerseits kommen, denn auch 100€ werden für 75m² nicht reichen.
9.) Hinzukommt, die Dame zahlt nur 3€/m², alle anderen Mieter in dem Haus zahlen zwischen 5,50 - 7 €/m².
Am wichtigsten ist mir mein Geld möglichst einfach zurück zu haben. Nachdem wie sie sich verhält, habe ich aber auch irgendwie keine Lust mehr diese Mieterin weiterhin für 3€/m² da wohnen zu lassen.
Meine Frage nun was ist der beste, einfachste Weg.
1.) Soll ich einen gerichtlichen Mahnbescheid einleiten über die Nachzahlung für 2015. Und wenn ja, geht das auch für die fehlenden Nebenkostenvorauszahlungen 2017? Oder gibt es da schlauere Möglichkeiten.
2.) Kann ich zusätzlich ein Schreiben verfassen mit einer Erhöhung ihrer Miete auf Höhe der anderen Vergleichsmieten und das gegebenenfalls dann gerichtlich durchsetzen lassen und dann zu hoffen, dass Sie dann von alleine auszieht, weil sie die Miete nicht bezahlen kann.
3.) Oder soll ich am besten eine fristlose oder eine ordentliche Kündigung aussprechen?
Mit freundlichen Grüssen und bestem Dank.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben weitere Antworten zum Thema:
Verzug