Kündigung Mietwohnung -> Schönheitsreparaturen
vom 22.6.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Die Gesamtmietzeit wird dann also nach meiner Rechnung 3 Jahre 11 Monate gedauert haben. ... Während der Mietzeit gelten die in §12 Nr. 2 genannten Verpflichtungen im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen): Schönheitsreparaturen nach §12 Nr. 2 a) alle 5 Jahre und Schönheitsreparaturen nach §12 Nr. 2 b) alle 10 Jahre. Die in §12 Nr. 2 a) aufgeführten Arbeiten sind in Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 7 Jahre fällig.