Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Effektiver ist meines Erachtens die Forderungen jeden Monat mit Nachdruck durch eigene Mahnungen und anwaltliche Mahnschreiben die Mieten geltend zu machen. Die Anwaltskosten werden dabei direkt mit als Verzugsschaden geltend gemacht.
Zahlt der Mieter auf die Anwaltsmahnung nicht, sollte das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Auf die Dauer werden die Kosten durchaus für den säumigen Mieter spürbar. Das wäre nicht das erste Mal, dass man so seine Mieter zur pünktlichen Zahlung "erzieht".
Vorteil des Anwaltes ist, dass dieser bei höheren offenen Mietforderungen von z.B. über 5.000 EUR das bzw. die Verfahren für Sie auch vor dem Landgericht führen kann, Inkassobüros hingegen nicht.
Sollten Sie hier Hilfe brauchen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)