Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern im Mietvertrag über die Garage keine oder keine anderen Fristen vereinbart sind, bestimmen sich die Fristen nach § 580a BGB
.
„..wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats,.."
Die Kündigung ist Ihnen Ende März zugegangen und damit wäre eine Kündigung frühestens zum 30.06.2020 möglich. Der Verkauf der Wohnung bzw. Garage ändert gem. § 578 BGB
i.V.m. § 566 BGB
nichts daran, denn Kauf bricht nicht die Miete.
Sie sollten dem Datum 30.04.2020 unter Verweis auf o.g. gesetzliche Regelung widersprechen.
Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die ursprüngliche Eigentümerin überhaupt noch wirksam kündigen kann. Denn nach § 578 BGB
i.V.m .§ 566 BGB
gehen mit dem Erwerb alle Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. Hier wären die vertraglichen Grundlagen zwischen alten und neuen Eigentümer zu prüfen. Daher sollten Sie gegebenenfalls nicht nur der Frist widersprechen, sondern mitteilen, dass aufgrund des Eigentumswechsels keine Berechtigung zur Kündigung mehr besteht, wenn Ihnen an der Weiternutzung liegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Sehr geehrte Frau Sperling
Ich bedanke mich herzlich für ihre ausführliche Hilfe.
Ich habe den mietvertrag überprüft. Da steht eine 3 monatige kündigungsfrist drin.
Ich werde der Vermieterin einen Widerspruch per Einschreiben schicken, mit dem vermerk das der rechtmäsige termin der 30. 6. 2020 ist und ich die garage fristgerecht räume. Verlängern will ich nicht, da ich die garage eh aufgeben wollte. ( ich baue nur gerade und in der Garage stehen noch Möbel. ).
Ich wünsche Ihnen eine gute und gesunde Zeit.
MfG
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ja, so können Sei vorgehen.
Alles Gtue und viel Erfolg.