Schönheitsreparaturen/Renovierung umfassen insbesondere das Weissen von Decken und Wänden sowie d. wischfesten Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände in weiß, alte Tapeten sind vorher zu entfernen, die Wände vorher zu grundieren, ferner soweit nach Absprache mit dem Vermieter/Nachmieter erforderlich den deckenden Anstrich und das Lackieren der Innentüren sowie Fenster- und Außentüren von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen, und Heizkörper (diese mit Heizkörperlack d.h.e. hitzebeständigen Lack) in Weiß. ... Bauschäden oder Schäden, die der Vermieter zu verantworten hat, sind hiervon ausgenommen." ... Ich habe die baulichen/malerischen Eigenheiten zwar mit dem Verwalter des Vermieters in einem kleinen Übergabeprotokoll sowie brieflich gegenüber dem Vermieter vermerkt - aber der Besitzer des Hauses hat inzwischen gewechselt, und ist vom Vorbesitzer anscheinend nicht auf alle Eigenheiten des Hauses hingewiesen worden.