Beweglicher Gegenstand Mietsache?
vom 6.7.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Mieter hatten zusammen mit Mietvertrag das Beiblatt dazu als Bestandteil unterschrieben. ... Dort heisst es "Bei hohem Niederschlag, Schneeschmelze, kann es aufgrund der Lage des vermieteten Hausgrundstücks zur Überflutung des Kellers kommen" Topografische Höhenlinienkarte gehört zum Mietvertrag diese zeigt das vermietete Hausgrundstück am Fuß eines Hügels gelegen. ... Diese hatten Nachmieter vermutlich unentgeltlich übernommen.