Hallo und guten Tag, folgende Problemstellung: Nach der Besichtung eines Mitobjektes mit einem von der Hausverwaltung beauftragten Makler habe ich wunschgemäß eine Selbstauskunft (Schufa, Selbdstauskunft, Gehaltsbescheinigung, Bilanzen etc.) an den Makler übersandt, mit der Information, dass ich das Objekt gernbe zum 01.03.2008 mieten möchte. ... Dieser erklärte mir nun, dass die Mitarbeiterin der Hausverwaltung, die ihm die mündfliche Zusage erteilt hätte (keine Prokuristin, keine GF, also Anscheindsvollmacht) anmgeblich fristlos (aus anderen Gründen) entlassen worden sei und ihm das Sekretariat der Hausverwaltung mitgeteilt hätte, der Eigentümer hätte nun einen eihenen Mieter beigebracht und diesem die Zusage erteilt das Objekt anzumieten. ... Letztendlich obliegt aber dem Auftraggeber die Entscheidung und dieser hat sich klar und deutlich für einen anderen Mieter entschieden" Das Mietobjekt befand sich bei den üblichen Mietbörsen im Internet im Angebot von 5 Maklern mit 5 unterschiedlichen Mietpreisen.