Der Mieter hat nun zum 31.12.2009 fristgerecht gekündigt. ... Bei Vertragsbeginn befand sich die Wohnung nach Totalumbau des Hauses in neuem, somit frisch renoviertem Zustand. Im Mietvertrag findet sich ein Absatz zu Schönheitsreparaturen: 1) Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung die laufenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auf eigene Kosten vorzunehmen....; 2) Die Schönheitsreparaturen sind sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparatur auszuführen-Küchen, Bad, Duschen, alle 3 Jahre, -Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten...alle 5 Jahre, alle anderen Räume 7 Jahre; 3) Von den unter Ziffer 2 angegebenen Fristzeiträumen während der Mietzeit kann abgewichen werden kann, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert; 4) ...