Da sein Versuch, die anteiligen Modernisierungskosten mittels des § 559 BGB aus dem Wohnungsmietrecht auf mich umzulegen, juristisch zum Scheitern verurteilt war, versucht er jetzt, auf andere Weise eine Mieterhöhung zu erreichen, nämlich über den folgenden Paragraph: „Unabhängig davon (*) ist nach Ablauf der 5 Jahre die Miete der örtlichen Marktmiete für vergleichbare Objekte und Nutzung anzupassen, wobei werterhöhende Investitionen des Mieters außer Betracht bleiben. „ * = ( die Mietanpassung entsprechend der Inflationsklausel :der Verfasser) Ein Streitpunkt ist der Passus „ wobei werterhöhende Investitionen des Mieters außer Betracht bleiben“ Dieser Passus wurde auf meinen Wunsch eingeführt, um eine Sicherheit für meine großen Investitionen zu bekommen.