Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Art und Umfang unverzüglich schriftlich anzuzeigen. §12 Zustand der Mieträume Der Mieter hat die Mietsache vor Abschluß ausführlich besichtigt und übernimmt die Räume wie besichtigt ohne Mängelrüge. ... sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen aber noch nicht fällig, so ist der Mieter, sofern er gemäß §4 Nr. 6 die Schönheitsreparaturen trägt, verpflichtet, die Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter in folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%; dem Mieter ist es freigestellt, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch nachzukommen, daß er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in Eigenhilfe fachgerecht asuführt oder ausführen läßt. ... Besichtigungsbesuche potenzieller Nachmieter bestätigen den gepflegten Zustand der Wohnung.