Vereinbarung über eine Fristverlängerung nach Eigenbedarfskündigung
vom 8.10.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben unseren Mietern das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf (durch Anwalt) gekündigt. ... Hintergrund der Vereinbarung Der Vermieter hat das Mietverhältnis für die Wohnung [genaue Bezeichnung der Wohnung: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort] aufgrund von Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB mit Schreiben vom [Datum der Kündigung] wirksam gekündigt. ... Fortbestehen der ordentlichen Kündigung Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf vom [Datum der Kündigung] bleibt durch diese Vereinbarung unberührt und ist weiterhin vollumfänglich wirksam.