Die fristgerechte Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des dritten Kalendermonats vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer in Schriftform erfolgen. ... Unabhängig davon, welche Laufzeit des Mietvertrages die Parteien vereinbaren, sind sie sich darüber einig, dass ihr Recht, den Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen, nicht eingeschränkt ist.